Pass und nationalen Personalausweis beantragen

Hier können Sie lesen, wie Sie einen Reisepass und einen nationalen Personalausweis beantragen.

Die Passausgabestellen der Polizei stellen Reisepässe und nationale Personalausweise für schwedische Bürger aus. Sie können Ihren neuen Reisepass bzw. Personalausweis in jeder beliebigen Passausgabestelle in ganz Schweden beantragen und abholen.

Um einen Pass zu beantragen, müssen Sie persönlich zur Passausgabestelle gehen. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Für Personen unter 18 Jahren ist immer eine schriftliche Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigter erforderlich.

Wenn Ihr alter Pass noch  gültig ist, müssen Sie ihn zwecks Vernichtung abgeben, wenn Sie den neuen abholen.

Seit 2009 sind Fingerabdrücke auf dem Pass verpflichtend. Wenn Sie einen gültigen Pass ohne Fingerabdrücke besitzen, brauchen Sie keinen neuen zu beantragen, bis er abläuft.

Fingerabdrücke werden in der Passausgabestelle genommen und im Chip des Passes gespeichert. Kinder unter sechs (6) Jahren und Personen, die permanente Verletzungen an den Fingern haben, brauchen keine Fingerabdrücke zu hinterlassen. Wenn Sie eine vorübergehende Verletzung an einer Hand oder beiden Händen haben und daher keine Fingerabdrücke hinterlassen können, können Sie nur einen provisorischen Pass erhalten.

Nehmen Sie einen Ausweis mit, wenn Sie einen Pass beantragen. Bei den genehmigten Ausweisen handelt es sich um:

  • Einen gültigen schwedischen Pass
  • Einen gültigen nationalen Personalausweis
  • Einen gültigen Personalausweis für Personen, die im schwedischen Bevölkerungsregister gemeldet sind
  • Einen gültigen schwedischen Führerschein
  • Einen schwedischen Personalausweis mit SIS-Kennzeichnung oder Personalausweis, der von einer staatlichen Behörde ausgestellt wurde

Sollten Sie keinen Ausweis besitzen, können beispielsweise Ihr/e Eheman/-frau, Partner, Eltern, Großeltern oder mündige Geschwister Ihre Identität mit ihrem eigenen Ausweis bestätigen. Ein provisorischer Pass gilt beim Beantragen eines Passes nicht als Ausweis.

Wenn Sie Ihren Pass oder nationalen Personalausweis verloren haben, müssen Sie bei der Polizei Anzeige erstatten. Dann wird er gesperrt. Beantragen Sie einen neuen Pass bzw. einen neuen nationalen Personalausweis, wenn Sie den Verlust anzeigen.

Wenn Sie Ihren alten Pass oder Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies unbedingt der Polizei mitteilen. Wenn Sie einen neuen Pass bzw. Personalausweis bekommen haben, müssen Sie den alten zwecks Vernichtung abgeben. Das alte Reisedokument darf nicht verwendet werden.

Wenn Sie Ihren Pass bzw. Ihren nationalen Personalausweis im Ausland verlieren, sollten Sie schnellst möglich die nächste schwedische Botschaft oder das Konsulat aufsuchen.

Pass och nationellt id-kort (på svenska)